Autodiebstahl und Kaskoversicherung Verfasst am: 24.02.2010, 10:49
Wer einen Ersatzschlüssel in einem abgeschlossenen Handschuhfach deponiert, handelt nicht grob fahrlässig. Die Kaskoversicherung darf die Zahlung nicht verweigern.
Oberlandesgericht Koblenz Az: 2 U 1513/01