Camping Forum
Tipps und Tricks für Camper
 
RegistrierenRegistrieren  LoginLogin

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Camping Forum Foren-Übersicht -> Camping Gerichtsurteile
Autor
Nachricht
Gast





Autohändler kann sein Auto ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst am: 14.10.2010, 07:51


Ein gewerblicher Autohändler kann bei Verkauf seines Privatwagens die Gewährleistung ausschließen; er wird insoweit wie ein Privatmann beurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im August 2005 wandte sich der spätere Kläger an den späteren Beklagten, um dessen gebrauchten BMW Touring zu kaufen. Der Verkäufer war zwar auch als Autohändler tätig, das betreffende Auto war jedoch auf ihn privat zugelassen, wurde von ihm privat genutzt und gehörte auch nicht zum Betriebsvermögen. Da ihm das Auto gefiel, kaufte der spätere Kläger schließlich den Wagen. Im Kaufvertrag wurde ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen. Außerdem wurde vermerkt, dass es sich um einen Privatverkauf handele. In der Folgezeit meldete sich der Käufer immer wieder beim Verkäufer. Er gab an, dass das Auto eine Vielzahl von Mängeln habe – so seien die Einspritzpumpe und die Klimaanlage undicht und der Wagen heize sich viel zu schnell auf. Dieser ließ sich aber auf nichts ein. Mängel seien nicht vorhanden und außerdem sei die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Jahr 2006 wurde schließlich auch noch ein Austauschmotor eingebaut. Der Käufer verlangte die Kosten für diesen Austausch und alle bislang angefallenen Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 3900 Euro vom Verkäufer ersetzt. Dieser weigerte sich, zu zahlen. Deshalb erhob der Käufer vor dem Amtsgericht München Klage. Die zuständige Richterin wies diese jedoch ab:

Richterin: Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart
Auf Grund des wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses bestehe kein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Daher sei es auch unerheblich, ob die vorgetragenen Mängel überhaupt vorgelegen hätten.

Verkauf als Privatmann
Der Beklagte habe den Verkauf als Privatmann und nicht in Ausübung seines Gewerbebetriebes vorgenommen. Das ergäbe sich aus der Tatsache, dass es sich um seinen Privatwagen handele, der nicht im Bertriebsvermögen geführt werde. Dass der Beklagte auch Autohändler sei, begründe keinen Rechtsschein dahingehend, dass es sich um einen Verkauf im Rahmen seines Gewerbes handele. Schließlich habe er den Vertrag extra mit dem Zusatz „privat“ gekennzeichnet. Dass der Beklagte die Mängel, sollten sie vorgelegen haben, positiv kannte und arglistig verschwiegen habe, habe der Verkäufer nicht nachweisen können. Bloße Vermutungen genügen dafür nicht. Als Privatverkäufer träfen ihn auch keine besonderen Untersuchungspflichten.

Amtsgericht München; Urteil vom 23.07.2007
[Aktenzeichen: 212 C 23532/



____________________________________





_________________
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Camping Forum Foren-Übersicht -> Camping Gerichtsurteile

Tags: auto, verkauf, urteil, kaufen, vereinbart

 
 Verwandte Themen   Aufrufe   Letzter Beitrag 
Keine neuen Beiträge Urteil: Neuer Job kein Grund für Reiserücktritt 841 30.11.2009, 02:03
Keine neuen Beiträge Handy im Auto: Halten und Umlagern ist erlaubt 1156 25.04.2010, 23:47
Keine neuen Beiträge Auto an Tankstelle geklaut 414 14.05.2010, 11:25
Keine neuen Beiträge In eine Garage muss ein Auto passen 754 09.06.2010, 12:52
Keine neuen Beiträge Camping Tipps: Auto und Zeltplatz 1748 19.02.2009, 03:40
 

Hier erfahren Sie Weiteres zur Thematik Zahnklinik. -


[ Time: 0.1175s ][ Queries: 62 (0.0139s) ][ GZIP on - Debug on ]