Autoschlüssel aus Werkstattbriefkasten geklaut Verfasst am: 14.05.2010, 11:28
Wirft ein Autofahrer seine Wagenschlüssel abends in den Briefkasten der Werkstatt und gelingt es einem Dieb, diese und damit das Auto zu stehlen, muss die Versicherung dieses ersetzen. Begründung: Der Autobesitzer hat nicht grob fahrlässig gehandelt.
OLG Hamm, Az. 20 W 17/99