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Bei Fahrerflucht muß die Versicherung nicht zahlen
Verfasst am: 24.02.2010, 10:50


Ein Autofahrer beging Unfallflucht. Seine Versicherung muss für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Es entlastet den Fahrer nicht, dass er zwar versucht hatte, die Polizei per Handy zu alamieren - damit jedoch keinen Erfolg hatte. Danach fuhr er weg, ohne sich weiter um den Schaden zu kümmern.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Az: 3 U 99/01



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Tags: versicherung, zahlen, handy

 
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