Bei Fahrerflucht muß die Versicherung nicht zahlen Verfasst am: 24.02.2010, 10:50
Ein Autofahrer beging Unfallflucht. Seine Versicherung muss für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Es entlastet den Fahrer nicht, dass er zwar versucht hatte, die Polizei per Handy zu alamieren - damit jedoch keinen Erfolg hatte. Danach fuhr er weg, ohne sich weiter um den Schaden zu kümmern.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Az: 3 U 99/01