Bei geringen Reisemängeln nicht gleich Anwalt einschalten Verfasst am: 23.02.2010, 23:28
Eine Urlauberin machte kleine Reisemängel bei einem Reisebüro geltend. Für die Mängelliste bediente sie sich eines Anwalts. Dessen Kosten trägt sie: Das Schreiben hätte sie selbst verfassen können.
Landgericht Hannover Az. 7 S 1328/00-84