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Bei geringen Reisemängeln nicht gleich Anwalt einschalten
Verfasst am: 23.02.2010, 22:28


Eine Urlauberin machte kleine Reisemängel bei einem Reisebüro geltend. Für die Mängelliste bediente sie sich eines Anwalts. Dessen Kosten trägt sie: Das Schreiben hätte sie selbst verfassen können.
Landgericht Hannover Az. 7 S 1328/00-84



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