Bei schadhaften Neureifen innerhalb von sechs Monaten... Verfasst am: 26.02.2010, 15:15
Einem Käufer, dessen Reifen innerhalb von sechs Monaten nach Kauf porös geworden sind, muss der Händler während der Prüfung der Ursache unentgeltlich Ersatzreifen zur Verfügung stellen. Wird dieses verweigert muss er für den Schaden abzüglich der schon gefahrenen Laufleistung aufkommen.
Die Nacherfüllung und alles was mit dieser zusammenhängt, ist nach Ansicht des Richters, nach der gesetzlichen Regelung für den Käufer kostenlos.
Dazu gehören im Rahmen der Nachbesserung auch die Untersuchungskosten zur Feststellung der Ursache der Mangelhaftigkeit. Folglich muss der Käufer auch in der Zeit, in der der Verkäufer die Ursache der Mangelhaftigkeit feststellt, von Kosten freigestellt bleiben, die mittelbare Folge der Ursachenfeststellung sind.
Landgericht Braunschweig Az. 4 S 385/04 Urteil vom 27.12.2004