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Reinhold


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Camping Tipps: Erkrankungen, Unfälle, Erste Hilfe Teil 3
Verfasst am: 18.03.2009, 22:14

Ein vom Ertrinken Geretteter wird am Strand sofort hingelegt und mit

einer wärmenden Decke abgedeckt

Ist er ohne Bewußtsein, besteht durch Schlamm und Wasser in den Atemwegen akute Erstickungsgefahr. Er wird darum in die stabile Seitenlage gebracht , und die Atemwege werden gesäubert. Sofort einen Arzt verständigen! Bei Atemstillstand wird der Gerettete auf den Rücken gelegt, und ein Helfer muss sofort mit der Mund-zu-Mundoder Mund-zu-Nase-Beatmung beginnen. Bei Herzstillstand übernimmt ein zweiter Helfer die' Herzdruckmassage. Beides wird so lange fortgesetzt, bis der Gerettete wieder selbständig atmet, sonst so lange, bis der Arzt eingetroffen ist. Bei einsetzender Atmung und fühlbarem Puls wird wieder die stabile Seitenlage gewählt.

Bei Vergiftungen durch vermeintlich bekömmliche Speisen, erkennbar an Magenoder Gliederkrämpfen, Übelkeit, stinkendem Durchfall, Kopfschmerz, z.T. auch Fieber, ist sofort ärztliche Hilfe nötig.

Bis dahin muss versucht werden, den Betroffenen zum Erbrechen zu bringen. Dazu eignen sich Salzwassertrünke (Salzwasser nicht bei Kindern unter 6 Jahren!) oder einfach „Finger in den Hals“. Das alles hat aber nur dann einen Sinn, wenn sich das Gift noch im Magen befindet, also bis zu drei Stunden nach Verzehr der Speise. Keinesfalls Milch zu trinken geben! Das Erbrochene und Reste der verdächtigen Speise sind zum Arzt zwecks leichterer Diagnosefindung mitzunehmen. Sonst sind ihm, wenn möglich, Hinweise zur Art der Vergiftung zu geben (z.B. Pilze, verdorbene Konserven, überlagertes Fleisch). Bei Kindern ist auch an die Möglichkeit zu denken, dass sie von giftigen Waldfrüchten genascht haben.

Bei Verbrennungen sind Schwere und Ausdehnung entscheidend. Ist mehr als ein Drittel der Hautoberfläche betroffen, so besteht akute Lebensgefahr. Verbrennungen ersten Grades mit Rötung der Haut werden sofort unter fließendes kaltes Wasser gebracht und dort mindestens 10 Minuten belassen. Der Schmerz klingt dabei meist schnell ab. Bei Verbrennungen zweiten und dritten Grades, mit Blasenbildung, Hautablösung, Verschorfungen und Verschmorungen der Haut werden die betroffenen Partien lediglich mit sterilem Verbandmaterial, Mull, Verbandtüchern, im Notfall auch mit einem frischen Laken abgedeckt. Keinesfalls dürfen Salben, Puder oder Öle auf die Verletzung gebracht werden. Der Arzt ist sofort zu verständigen. Dem Verletzten reicht man zur Vorbeugung eines Schocks Salztrünke (1 Teelöffel Kochsalz auf 1 Liter Wasser oder Tee).

Bei Augenverletzungen dürfen eingedrungene Fremdkörper nicht entfernt werden.

Es sind beide Augen — auch das unverletzte — steril abzudecken und mit einem Tuch um den Kopf zu schützen. Sofort ist ein Augenarzt aufzusuchen! Bei kleineren, nur zwischen Lid und Augapfel liegenden Fremdkörpern können diese bei sonst unverletztem Auge vorsichtig mit einem Taschentuchzipfel entfernt werden. Keinesfalls reiben, das macht das Druckgefühl im Auge nur noch schlimmer! Meist spült Tränenflüssigkeit kleine Fremdkörper von selbst heraus. -
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