Falsches Betanken ist nicht versichert Verfasst am: 24.02.2010, 10:51
Wer sein Fahrzeug mit dem falschen Kraftstoff betankt und sich dadurch den Motor ruiniert, kann nicht seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. In dem zu behandelnden Fall hatte ein Mann den Mercedes seiner Ehefrau irrtümlich mit Benzin statt mit Diesel betankt. Dadurch wurden Teile des Motors beschädigt. Die Forderung an die Vollkaskoversicherung zur Schadensregulierung wurde verweigert. Zu Recht, wie das höchste Gericht meinte. Die Richter wiesen in ihrem Urteil auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hin. Sie besagen, dass Betriebsschäden vom Deckungsschutz ausgeschlossen sind. Ein solcher nicht versicherter Betriebsschaden liege hier vor. Es handele sich dabei um Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Wagens, also durch Abnutzung, sowie Material- und Bedienungsfehler entstehen können. Und die Wahl des falschen Kraftstoffes sei ein eindeutiger Bedienungsfehler.
Bundesgerichtshof Az. IV ZR 322/02 Urteil vom 25. Juni 2003