Falschparker dürfen sofort abgeschleppt werden Verfasst am: 24.02.2010, 10:47
Falschparker dürfen sofort von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt werden, so das Bundesverwaltungsgericht. Ein Autofahrer hatte seinen Wagen unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abgestellt. Die Polizei ließ das Auto abschleppen, ohne den Fahrer zu suchen. Zu Recht, befand das Gericht. Denn: Es sei in der Regel schwierig, den Fahrer ausfindig zu machen. Zudem verzögere die Suche die Räumung des Parkplatzes.
Bundesverwaltungsgericht Az. 3B 67/ 02