Gespann- mit oder ohne Zusatzspiegel? Verfasst am: 11.06.2010, 22:51
§56 der Strassenverkehrsordung:
"Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts- und seitwärts- auch beim Mitführen von Anhängern- alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann." Somit gilt für alle Gespanne Spiegelpflicht.
Außer wenn die Wohnanhänger schmaler sind als das Zugfahrzeug oder so niedrig wie ein Klappcaravan, so dass die Sicht den Innenspiegel nach hinten nicht verstellt.