Händler haftet für alte Reifen Verfasst am: 10.03.2010, 07:28
Gebrauchtwagenkäufer, die wegen eines überalterten Reifens einen Unfall erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen den Händler haftbar machen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Händler vor dem Verkauf das Alter des Reifens zumindest dann prüfen, wenn er Zweifel an seiner Tauglichkeit haben müsste.
Damit gab das Karlsruher Gericht einer 100.000-Euro-Schadensklage wegen eines Ferraris statt. Das Fahrzeug hatte durch einen geplatzten Reifen - der schon beim Verkauf zu alt war - einen Unfall mit Totalschaden.
Laut BGH hätte der Händler das Herstellungsdatum des Reifens schon deshalb prüfen müssen, weil er ein längst nicht mehr gängiges Profil aufwies. Ob jedoch eine generelle Prüfungspflicht für Gebrauchtwagenhändler besteht, ließ der BGH ausdrücklich offen.