40 Euro Bußgeld brummten Polizisten einem Mann auf, der mit seinem Auto an einer roten Ampel gehalten, den Motor ausgeschaltet und dann mit dem Handy telefoniert hatte. Die Beamten meinten, er sei durch das Telefonat so abgelenkt gewesen, dass er die Ampelphasen nicht habe verfolgen können. Das sah das Oberlabdesgericht Bamberg anders. Die Straßenverkehrsordnung schreibe nur vor, dass der Motor abgestellt sein müsse, der Verkehr nicht behindert sein dürfe (Az. 3 Ss OWi 1050/06).