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Handy bei abgeschaltetem Motor vor roter Ampel ist erlaubt
Verfasst am: 29.05.2010, 06:21


Wer als Autofahrer vor einen roten Ampel seinen Motor ausstellt, darf mit dem Handy telefonieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hielt ein Autofahrer vor einer roten Ampel. Er stellte den Motor aus und griff zum Mobiltelefon. Er beendete schnell das kurze Gespräch, die Ampel schaltete auf Grün und er stellte den Motor wieder an. Die Polizei verlangte von ihm 40,- EUR Bußgeld.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein Fahrzeugführer zwar kein Handy ohne Freisprecheinrichtung nutzen dürfe. Hiervon gebe es jedoch eine Ausnahme, wenn der Motor ausgeschaltet sei und der Wagen stehe (ebenso entschied: OLG Bamberg, Beschluss v. 29.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06 - ).
Damit erhielt der Autofahrer in der zweiten Instanz recht. Das Amtsgericht Iserlohn hatte zuvor noch das Bußgeld bestätigt und ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob der Motor ausgeschaltet sei oder nicht.

OlG Hamm, Az:3 Ss OWi 190/07


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