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Hohes Tempo kein Geld
Verfasst am: 28.05.2010, 05:50


Wer auf kurvenreicher Strecke 90 statt vorgeschriebener 50 km/h fährt, handelt grob fahrlässig. Die Versicherung muss bei Unfallschaden nicht zahlen.
OLG Köln, Az. 9 U 45/02-11/05



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