Hupen kann teuer werden Verfasst am: 10.03.2010, 07:51
Wenn ein Autofahrer grundlos hupt, dann muss er für dadurch entstandene Unfälle Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag (13.7.) bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Autofahrer wurde verurteilt, an eine Radfahrerin rund 200 Euro zu zahlen (Az:: 32 C 3625/06-4.
Der Mann war auf einer schmalen Straße direkt hinter der älteren Radfahrerin gefahren und hatte plötzlich gehupt. Die Frau fiel daraufhin vor Schreck vom Rad und zog sich Sturzverletzungen zu.
Später behauptete der Autofahrer, wegen einer am Straßenrand laufenden Katze gehupt zu haben. Nach Meinung des Gerichts ist dieser Aspekt jedoch unerheblich. Ohne direkte Gefahrensituation hätte der Autofahrer in dieser Situation nicht hupen dürfen. Er müsse daher für die Folgen seines Fehlverhaltens einstehen. Dabei berücksichtigte der Amtsrichter jedoch auch die besondere Schreckhaftigkeit der Radfahrerin: Sie hatte ursprünglich auf die doppelte Summe geklagt.