Kein Anrecht auf einen Parkplatz Verfasst am: 29.08.2010, 18:50
Seit 30 Jahren parkte Gerlinde F. ihren Wagen auf einer zum Mietshaus gehörenden Hoffläche. Als der Vermieter wechselte, sollte damit Schluss sein. Gerlinde klagte und verlor. Urteil: Ist die Hofnutzung nicht im Mietvertrag erlaubt, kann ein neuer Vermieter das Parken dort verbieten. Darauf gibt es kein Gewohnheitsrecht. (AG Trier, Az.: 7 C 402/05 – 12/06)