Keine Preisminderung bei Lärm in "all inclusive" Verfasst am: 23.02.2010, 23:29
Bereits im Reisekatalog wurde auf die im Preis inbegriffenen Drinks und Cocktails hingewiesen. Vor Ort erlebte der Urlauber die grosse Enttäuschung: Bis tief in die Nacht war der Lärm betrunkener Mitreisender zu hören. Dennoch lehnte das Landgericht Kleve seine Klage auf Preisminderung ab. Er hälte die Folgen des vorher angekündigten Gratis-Alkohols voraussehen können.
Landgericht Kleve Az. 6 T 369/00