Kostenersatz bei unverschuldetem Unfall Verfasst am: 22.05.2010, 15:06
Wer nach einem unverschuldeten Unfall sein Auto nur notdürftig instand setzen lässt, kann von der Versicherung nur die tatsächlichen Reparaturkosten verlangen. Der BGH schob damit der Praxis einen Riegel vor, nach der sich viele Geschädigte die vollen, vom Gutachter errechneten Reparaturkosten, auszahlen ließen.
BGH, Az. VI ZR 70/04 und VI ZR 172/04