Kündigungsrecht von Reisenden wegen höherer Gewalt Verfasst am: 23.02.2010, 23:51
Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt besteht auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses (hier: Hurrikan im Zielgebiet in der Karibik) mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.( BGB § 651j)
Bundesgerichtshof Az. X ZR 147/01 Urteil vom 15.10.2002