Kurze Ablenkung durch Autoradio ist nicht grob fahrlässig Verfasst am: 24.02.2010, 10:51
Wer sein Autoradio bedient, dabei kurz abgelenkt ist und einen Unfall verursacht, handelt nicht grob fahrlässig. Die Vollkaskoversicherung müsse für den entstandenen Schaden einstehen, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
In dem vorliegenden Fall war ein Autofahrer während der Suche nach einem passenden Sender auf einen Verkehrsinsel aufgefahren. Seine Kaskoversicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Sie argumentierte, wegen einer groben Unachtsamkeit des Fahrers sei sie von der Leistungspflicht befreit.
Das Oberlandesgericht gab dagegen dem klagenden Autofahrer Recht. Eine vorübergehende Unaufmerksamkeit, beispielsweise die kurzfristige Ablenkung durch das Bedienen des Radios, könne nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ansonsten würde eine Vollkaskoversicherung ihren Sinn und Zweck verlieren, argumentierten die Richter. Es habe sich in dem Fall um einen fahrlässigen Fahrfehler gehandelt, wie er nahezu alltäglich vorkomme.
Oberlandesgericht Nürnberg Az 8 U 4033/04 Urteil vom 25.04.2005