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Lichthupe reicht zur Verständigung nicht aus
Verfasst am: 17.03.2010, 10:11


Ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug verzichtet nur dann auf die Vorfahrt, wenn der Fahrer den Verzicht eindeutig ausdrückt. An das Vorliegen eines solchen Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen. Ein Aufblinken der Scheinwerfer (Lichthupe) reicht dazu nicht aus und ist in der Regel nur als Warnung zu verstehen. Soll das Aufblinken als Vorfahrtsverzicht interpretiert werden, müssen noch weitere Faktoren hinzukommen.
Landgericht Arnsberg
Urteil vom 5.5.2006
AZ: 3 O 484/05



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