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Lose Handbremse- Versicherung muss zahlen
Verfasst am: 14.05.2010, 11:26


Setzt sich das Auto wegen einer nur leicht angezogenen Handbremse von selbst in Bewegung, ist das keine Fahrlässigkeit. Die Versicherung muss zahlen.
OLG Düsseldorf, Az. 4 U 80/99-5/01



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Tags: handbremse, versicherung

 
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