Lose Handbremse- Versicherung muss zahlen Verfasst am: 14.05.2010, 11:26
Setzt sich das Auto wegen einer nur leicht angezogenen Handbremse von selbst in Bewegung, ist das keine Fahrlässigkeit. Die Versicherung muss zahlen.
OLG Düsseldorf, Az. 4 U 80/99-5/01