Marderbiss:Versicherung muss für gesamtes Bauteil aufkommen Verfasst am: 29.03.2010, 08:22
Der Versicherungsschutz für Schäden durch Marderbiss umfasst nicht nur die zerstörten Kabel, sondern das gesamte Bauteil, das mit diesen zu einer Einheit verbunden ist. Das hat das Amtsgericht Zittau entschieden.
Ein Autofahrer hatte seiner Kaskoversicherung einen Schaden durch Marderbiss gemeldet. Das Tier hatte drei Kabel seines Pkws zerstört, die untrennbar mit zwei so genannten Lambdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden waren. Bei der Reparatur mussten diese beiden Bauteile komplett ausgetauscht werden.
Die Versicherung weigerte sich, die Kosten hierfür, rund 700 Euro, zu übernehmen. Sie argumentierte, der Marder habe ausschließlich die Kabel zerstört, nicht aber Sonden und Positionsgeber. Hinsichtlich dieser handle es sich um mittelbare Folgeschäden, und solche seien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das Amtsgericht Zittau sah das jedoch anders (Az.: 5 C 545/05).
Bei Kabeln, Lambdasonden und Positionsgeber handle es sich um konstruktiv untrennbar miteinander verbundene Bauteile, die als Einheit anzusehen seien, so das Urteil. Sie könnten nicht gesondert ausgetauscht oder repariert werden, sondern ein solcher Schaden im Bereich der Kabel bedinge zwangsläufig auch den Ersatz des Gebers bzw. der Sonden. Daher, so das Gericht, sei die Beschädigung eines Teils der Einheit als Zerstörung des Ganzen zu werten. Es liege kein bloßer Folgeschaden vor, und die Versicherung müsse zahlen.