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Reinhold


Anmeldedatum: 25.12.2008
Beiträge: 62

Naturschutz und Umweltschutz im Campingurlaub
Verfasst am: 19.05.2009, 05:33

Jeder Campingfreund ist auch ein Naturfreund.

Er behandelt die Landschaft, und alles, was darin kreucht und fleucht, mit Achtung und bewahrt sie vor SchadenDas muss man jedenfalls von ihm fordern; denn schließlich nimmt der Camper in der Natur Gastrecht in Anspruch. Wer nicht bereit ist, die Umwelt konsequent zu bewahren, der sollte seinen Urlaub nicht auf einem Campingplatz verleben-

Naturschutzgebiete sind Landschaften mit besonderem wissenschaftlichen oder kulturellen Interesse, oder es leben seltene oder vom Aussterben bedrohte Tiere oder Pflanzen darin.

In einem Naturschutzgebiet darf man nicht zelten. Es ist auch nicht erlaubt, Pflanzen zu entnehmen oder zu beschädigen, Tiere zu erschrecken, zu fangen oder gar zu töten, auch keine Kleinlebewesen. Das Gebiet darf in keiner Weise verändert werden, man geht nur auf den angelegten Wegen spazieren, benutzt keine Trampelpfade und legt keine neuen an. Es ist streng verboten, Feuer zu machen oder die Landschaft zu verunreinigen.

Eine Besonderheit sind die Naturdenkmale.

Als diese gekennzeichnete Bäume, steinzeitliche Gräber, alte Gebäude, auch kleine Gebiete bis zu 3 ha stellen Zeugen der Erd- und Landschaftsgeschichte dar und haben heimatkundliche oder wissenschaftliche Bedeutung. Sie dürfen nicht beschädigt oder in anderer Weise ver-

Wegen ihrer landschaftlichen Besonderheiten und ihrer Schönheit zeichnen sich Landschaftsschutzgebiete aus. Sie sind hervorragende Touristenziele oder eignen sich besonders gut für die Erholung im Urlaub oder an Wochenenden. Wanderer finden abwechslungsreiche Routen und interessante Ausblicke, Erholungsuchende auch Camping-, Rast- und Parkplätze. Es gibt oft Badestellen und Spielplätze. Landschaftsschutz und Touristenbetreuung bilden in diesen Gebieten eine Einheit, die von den Besuchern respektiert und mit vorbildlichem umweltfreundlichen Verhalten honoriert werden muss. Da Landschaftsschutzgebiete meist starkt besucht sind, ist jeder zur besonderen Rücksichtnahme verpflichtet. Er muss jegliche Verunreinigung der Natur sowie Lärm vermeiden und Tiere und Pflanzen schützen.

Viele Pflanzen und Tiere sind auch außerhalb der Naturschutzgebiete geschützt.

Grundlage dafür ist die Artenschutzbestimmung. Es ist zwar nicht möglich, in diesem Rahmen die über 130 geschützten Pflanzen und alle geschützten Tiere aufzuzählen, aber das Wichtigste für den Camper werden wir nennen. Wer jedoch einen vollständigen Überblick anstrebt, der muss sich im angegebenen Gesetzblatt informieren.

Keiner begeht einen Fehler, wenn er im Zweifelsfall eine Pflanze stehenlässt und Tiere nicht aufschreckt, fängt oder sogar tötet. Das gilt für ausgewachsene Tiere ebenso wie für den Nachwuchs (Gelege, Brut, Raupen, Puppen usw.).

Auch die Wohnstätten von Tieren darf man nicht verwüsten oder so verändern, dass ihr Fortbestand gefährdet ist. Eine grobe Unsitte ist z.B. das Herumstochern in einem Ameisenhaufen. Die geschützten Waldameisen räumen den Forst auf! Wenn wir dabei wirklich einmal in den Zeh gekniffen werden, so nehmen wir diese „Antirheumaspritze“ gelassen entgegen.

Grundsätzlich brechen wir Pflanzen und Blüten in der freien Natur nicht ab, reißen sie nicht aus und treten sie nicht nieder.

Wir brechen auch keine Zweige von den Bäumen (z.B. wenn sie beim Zeltaufbau oder beim Begehen der Wege stören), beschädigen nicht ihre Rinde — auch nicht durch eingeschlagene Nägel oder scheuernde Schaukelstricke — und

nicht ihr Blatt- und Wurzelwerk. Sicher wird niemand etwas dagegen haben, wenn wir zur Dekoration unseres Zelts einen Strauß von Feldblumen und Gräsern pflücken. Allerdings dürfen es nicht gerade Stranddisteln, Federgräser, Eisenhut, Seidelbast, Schlüsselblumen, Adonisröschen, Akelei, Wacholder, einheimische Orchideen (z.B. Frauenschuh) oder andere geschützte Pflanzen sein.

Für Tiere gilt sinngemäß das gleiche wie für Pflanzen.

Es sollte uns sogar noch leichter fallen, sie in Ruhe zu lassen, denn sie laufen davon oder wissen sich teilweise recht wirksam zu wehren. Man kann mit ihnen keinen Campingtisch schmücken. Außerdem ist der Umgang mit wildlebenden Tieren nicht ganz ungefährlich. Keinesfalls töten wir ein Tier, es sei denn, es handelt sich um einen ausgesprochenen Schädling (z.B. Kartoffel- oder Borkenkäfer, Nonne, Kohlweißling). Aber auch dann dürfen wir das Tier nicht unnütz quälen!

Die gesamte Skala der geschützten Tiere reicht vom kleinsten Insekt bis zum Säugetier.

So sind alle nichtjagdbaren, frei lebenden Vögel mit Ausnahme von Haus- und Feldsperling und der Verwilderten Haustaube geschützt. Alle Kriechtiere und Lurche gehören inzwischen zu den geschützten Tieren, alle Tagfalter mit Ausnahme von Baumweißling und Echten Weißlingen, alle Bärenspinner, Ordensbänder und Schwärmerarten (Ausnahme: Kiefernschwärmer), alle Arten von Hummeln, Libellen lind Waldameisen, viele Käfer (Bock-, Lauf-, Hirschund Blatthomkäfer u. a.) und die Weinbergschnecke. Bei den Kleinsäugern sind es alle Spitzund Feldmäuse, Haselmaus, Garten- und Siebenschläfer, Mauswiesel und alle einheimischen Igel.

Auch auf den Gewässern benehmen wir uns umweltbewußt.

Öl, Benzin oder andere für die Wasserqualität oder für Fische und sonstige Wasserbewohner giftige Flüssigkeiten und Feststoffe halten wir vom Wasser fern. Aber auch Flaschen oder andere schwimmenden Gegenstände können Schaden verursachen: denken wir an verstopfte Wehre und Rohrstrecken und auch daran, dass ein Boot mit hoher Geschwindigkeit auf einen schwimmenden harten Gegenstand auflaufen kann. Es ist von einem verantwortungsbewußten Wassersportler sicher nicht zuviel verlangt, dass er treibende Gefahren — seien es Flaschen, Hölzer, sogar Baumstämme — aufsammelt bzw. ans Ufer abschleppt.

Zum Umweltschutz gehört auch das Vermeiden von Lärm.

Dies gilt ganz besonders auf dem Zeltplatz, am Strand, im Wald, aber auch auf dem Wassei-. Zum Lärm zählt alles, was Unbeteiligte über das Gehör aufnehmen und was sie stört. Eine Besonderheit dabei ist, dass die Störwirkung nicht allein von der Lautstärke der Lärmquelle abhängt, sondern auch — und das vergessen viele — von der Einstellung des Belästigten zum Lärm, von seiner psychischen Situation also. Auch Musik, die man ungewollt „ertragen“ muss, wird als Lärm empfunden. Dagegen wirken natürliche Geräusche wie Vogelgezwitscher, Blätterrauschen oder Wellenbrandung im allgemeinen selbst dann nicht lästig, wenn sie große Lautstärken erreichen. Wenn man sich also bemüht, mit seinem „individuellen Krach“ die natürlichen Schallquellen nicht zu übertönen, so hat man gut getan und wird nicht auffallen.

Wir denken beim Lärm aber nicht nur an die Menschen, sondern auch an die Tiere.

Eine Gruppe unbefangen lärmender Besucher eines Naturschutzgebiets kann eine Vogelmutter so erschrecken, dass sie ihr Gelege für immer verlässt; ein Motorboot, das in der Dämmerung dicht am Schilf vorbeiprescht, kann Tausende von Tieren einer Wasservogelkolonie emporjagen und sie an ihrem angestammten Schlafplatz verunsichern.
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Tags: camping, campingplatz, lärm, geschwindigkeit, darf, bedeutung

 
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