Nicht mit Dachgepäckträger in die Waschstrasse Verfasst am: 08.03.2010, 21:46
Wer mit dem Dachgepäckträger in eine Waschstrasse fährt, muss eventuelle Schäden mittragen.
Durch das Nicht- Abmontieren riskiert man eine Beschädigung am Wagen und trägt Mitschuld (LG Köln, Az. S 63/05).