Nichtangabe einer Einflugschneise in einer Werbung... Verfasst am: 23.02.2010, 22:49
Der Betreiber einer Kurklinik hatte damit geworben, dass sich die Klinik in einem friedlichen, vom Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührten Bereich, umschlossen von beweideten Hügeln, Wäldern und Feldern befinde. Dass die Klinik in der Einflugschneise eines Flughafens liegt, wurde verschwiegen. Ein Berliner Kurgast war nach der ersten Nacht verärgert wieder abgereist und hatte die Klinik auf Rückerstattung von 1000 Euro Anzahlung verklagt. Das Paderborner Landgericht hat entschieden: Wenn die Betreiber einer Kurklinik in ihrer Werbung verschweigen, dass ihr Haus in der Einflugschneise eines Flughafens liegt, können die Gäste ihr Geld zurück verlangen.
Landgericht Paderborn Az. 5 S 110/02