Kerstin F. hatte mit einem Reflektor am Innenspiegel die Blitzanlage so ausgetrickst, dass sie als Fahrerin nicht erkennbar war. Ein Bußgeld blieb ihr erspart. Dafür musste sie für die Funktionsstörung des Messgeräts zahlen. Die Richter: "Das ist Sachbeschädigung". (OLG München, 4 St RR 53/06)