Rauchen beim Autofahren kann Versicherungsschutz kosten Verfasst am: 24.02.2010, 11:49
Wer beim Autofahren eine heruntergefallende Zigarette sucht und dadurch einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Nach einem Urteil des Landgerichtes Lüneburg muss der Versicherer in solchen Fällen nicht zahlen Im verhandelten Fall war der Kläger von der Fahrbahn abgekommen, weil er in der Mittelkonsole des Autos nach einer heruntergefallenen brennenden Zigarette gesucht hatte. Der Mann verlangte den Anwälten zufolge von seiner Versicherung die Regulierung des Schadens. Er habe versucht, einen Brand zu vermeiden und sich dazu nur ganz kurz nach vorne beugen wollen, argumentierte der Raucher. Das Gericht jedoch wertete das Verhalten des Mannes als grob fahrlässig. Allein die Tatsache, dass am Steuer geraucht werde, lasse auf eine gewisse Leichtsinnigkeit schließen, da auf diese Weise nicht beide Hände ausschließlich zum Lenken verwendet werden können, so die Richter. Es sei dem Mann zuzumuten gewesen, auf der zum Zeitpunkt des Unfalls leeren Straße kurz anzuhalten, um die Zigarette zu löschen.
Landgericht Lüneburg Az. 8 O 57/02 Urteil vom 02.10.2002