Die Regel "Rechts vor links" gilt für Autofahrer auf Kundenparkplätzen nicht immer. Wer als Vorfahrtberechtigter deutlich schneller als 10 km/h fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss laut Amtsgericht München die Hälfte des Schadens zahlen. (AZ: 343 C 28802/06)