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Rechts vor Links
Verfasst am: 13.07.2010, 06:49


Die Regel "Rechts vor links" gilt für Autofahrer auf Kundenparkplätzen nicht immer. Wer als Vorfahrtberechtigter deutlich schneller als 10 km/h fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss laut Amtsgericht München die Hälfte des Schadens zahlen. (AZ: 343 C 28802/06)


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