Reisemängel können Preis mindern Verfasst am: 23.02.2010, 22:46
Wird im Reiseprospekt ein Restaurant mit à la carte Bestellung zugesichert, und besteht dann tatsächlich nur die Möglichkeit, sich selbst am Buffet zu bedienen, so kann der Reisepreis um 5% gemindert werden.
Kann das zugesagte Animationsprogramm nicht stattfinden wegen zu geringer Teilnehmerzahl, kann der Reisepreis um 5% gemindert werden.
Ist es unmöglich, im Meer zu baden, kann der Reisepreis nur um 10% gemindert werden, wenn das gebuchte Hotel über zwei Swimmingpools verfügt und tägliches Baden im Beachclub möglich ist.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. Az. 2 C 2154/03 (1) Urteil vom 11. Dezember 2003