Reisemängel müssen sofort bemängelt werden Verfasst am: 23.02.2010, 22:42
Bestehen Mängel schon am ersten Reisetag und der Urlauber kündigt erst in der dritten und letzten Woche den Reise, so ist die Kündigung verspätet und infolgedessen unwirksam.
Oberlandesgericht Düsseldorf Az. 18 U 170/96