Tipps zur Campingordnung und Brandschutz Teil 1 Verfasst am: 01.01.2009, 22:42
Der Hauptverantwortliche für Ordnung und Sicherheit auf dem Zeltplatz ist der Campingplatzleiter.
Er wird — ebenso, wie die Mitarbeiter des Wasserrettungsdienstes — von den örtlichen Organen eingesetzt und ist diesen gegenüber rechenschaftspflichtig. Diese Personen haben darum im Rahmen der geltenden Verordnungen Weisungsbefugnis gegenüber allen Campern und anderen Personen, die sich auf dem Zeltplatz oder am Badestrand aufhalten.
Auf vielen Zeltplätzen wird aus dem Kreis der Urlauber ein Campingbeirat gebildet.
Er steht der Zeltplatzleitung mit Rat und Tat zur Seite und kümmert sich vor allem um die kulturellen und sportlichen Aktivitäten. Schach-, Kegel-, Volleyball- und Tischtennisturniere, Kinderfeste, Grillparties, thematische Diskussionsabende und organisierte Wanderungen werden den Campern auf diese Weise geboten. Jeder ist aufgerufen mitzutun: im Beirat und bei Sport und Spiel!
Zelte mit einer Grundfläche über 10 m2 sollen einen Abstand von mindestens 2 m voneinander haben.
Es ist also nicht nur unfein, sich irgendwo dazwischenzudrängeln, sondern außerdem aus Brandschutzgründen verwerflich. Dürfen die Kraftfahrzeuge mit auf den Zeltplatz genommen werden, so müssen sie im Abstand von mindestens 3 m von Zelt oder Wohnwagen abgestellt werden.
Auf Campingplätzen am Wasser dürfen wir keine Trampelpfade im Schilf anlegen oder darin eine Stelle fürs Boot ohne Erlaubnis „freiroden“.
Auch Stege dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Zeltplatzleiter gebaut werden, jedoch nicht an einer Badestelle.
Großbrände sind zum Glück auf Campingplätzen sehr selten. Nicht zuletzt deshalb, weil es strenge Brand-
schutzregeln gibt, genügend Löschgeräte bereitstehen und immer gleich viele beherzte Helfer zur Stelle sind, wenn irgendwo ein Feuer entsteht. Jeder kann sich aber ausmalen, was geschieht, wenn einmal ein Entstehungsbrand nicht rechtzeitig gelöscht werden kann. Das Feuer findet überall reichlich Nahrung, Zelte lodern wie Fackeln auf, Gasflaschen explodieren und schleudern Stahl und glühende Flammenzungen in das Chaos.
Jeder, der leichtfertig mit Feuer auf dem Zeltplatz umgeht, soll sich diese schaurige Vision ausmalen und sich peinlich befragen, ob er solche Schuld zu tragen vermag? Damit es niemals dazu kommt!
Daß Erwachsene die auf dem Zeltplatz stationierten Feuerlöschgeräte — Eimer, Äxte, Schaufeln, Spaten, Feuerpatschen, Handspritzen und Wasserfässer nicht für Zeltarbeiten entfremden dürfen, müßte wohl jedem Camper klar sein.
Aber auch die Kinder-sind dahingehend dringend zu ermahnen; sie können die Gefahr nicht einschätzen, die sie durch ein Entfernen dieser Geräte heraufbeschwören. Die Löschgerätetafeln dürfen auch nicht verstellt oder der freie Zugang behindert werden, z.B. durch Zelte oder Autos.
Auf Campingplätzen gilt wie überall: keine Zündmittel in Kinderhand oder achtlos herumliegen lassen!
Auch verantwortungsbewußten Kindern, die sich am heimischen Herd schon manchmal ihr Süppchen selbst kochen, sollte man auf dem Zeltplatz die selbständige Benutzung des Kochers nicht gestatten. Die Gefahren sind ungleich größer.
Grundsätzlich gilt, dass alle Kochgeräte auf einer unbrennbaren Unterlage stehen müssen.
Das gilt auch für Kocher ohne offene Flamme (Elektrokocher). Ebenso dürfen die beim Kochen verwendeten Windschutze nicht aus brennbarem Material bestehen-
Mit brennbaren Flüssigkeiten hantieren wir niemals bei offener
Flamme. Wir schütten also keinen Spiritus in die Grillglut oder füllen Brennstoff bei in Betrieb befindlichen oder noch stark erhitzten Kochern, Leuchtoder Heizgeräten nach. _________________