Tipps zur Campingordnung und Brandschutz Teil 2 Verfasst am: 06.01.2009, 07:27
Offene Feuerstellen müssen, sofern auf Grund örtlicher Bedingungen keine strengeren Festlegungen bestehen, zu angrenzenden Gebäuden, brennbaren Außenwandflächen, zu Zelten und Lagerstätten für brennbare Stoffe folgende Mindestabstände haben: Kochfeuer und Kohlegrills 3 m, Lagerfeuer 10 m. Zu land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen mit leicht entzündlichem Bewuchs ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten, zu Waldesdickichten und leicht brennbaren Gras- und Heideflächen sogar 50 m. Brennmaterial muss vom offenen Feuer mindestens 1 m entfernt gelagert werden.
In Wäldern und Heiden dürfen Kochfeuer, Grills und Lagerfeuer nur entzündet werden, wenn sie durch einen mindestens 1 m breiten Wundstreifen (umgegraben, von jeglichem Brennbaren befreit) gesichert sind.
Auf Campingplätzen werden dafür meist bestimmte Stellen festgelegt. Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen und muss am Schluß gründlich abgelöscht werden. Das kann mit Wasser oder Sand geschehen, aber dann ist auf glühende oder schwelende Reste zu achten. Das Feuer ist so zu führen, dass durch Funkenflug und Glut keine Brände entstehen können. Windrichtung beachten und Löschmittel bereitstellen (z.B. Eimer mit Wasser)! Kochstellen legen wir in einer etwa 30 cm tiefen Grube an.
An einigen Stellen ist es generell verboten, ein Koch- oder Lagerfeuer zu entzünden.
Das betrifft Naturschutzgebiete, Flächen mit leicht entzündlichem oder schwelfähigem Bewuchs (Moore, Torfböden) sowie Wälder und Heiden. In Wäldern mit hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr muss in jedem Falle die Erlaubnis des Revierförsters eingeholt werden. Feueranmachen ist natürlich auch dann verboten, wenn spezielle örtliche Festlegungen bestehen, die durch Aushang oder Schilder gekennzeichnet sind.
Vor dem Entzünden eines Lagerfeuers muss man sich die Genehmigung dazu einholen, die aber nicht auf jedem Zeltplatz erteilt werden kann.
So besteht z. B. an der offenen Küste und an Schiffahrtswegen ein Verbot, weil durch große Feuer nachts Schiffe in die Irre geleitet werden könnten. Wir fragen am besten den Campingplatzleiter, der uns einen geeigneten Platz für das Lagerfeuer zuweist.
Und noch ein Vorschlag: Richtige Stimmung kommt am Feuer erst dann auf, wenn Kartoffeln in der Asche bruzzeln oder ein Fisch am Stock, wenn eine Klampfe in der Dämmerung aufklingt und ein gemeinsames Lied angestimmt wird. Eine lautstarke Kassettenheule kann kaum zur Lagerfeuerromantik beitragen.
Das Rauchen ist in Wäldern, Heiden, Mooren und Torfgebieten verboten.
Ausnahmen bestehen, wenn eine gekennzeichnete Raucherinsel eingerichtet ist, auf befestigten, öffentlichen Straßen oder wenn eine dichte Schneedecke alles Entzündliche einhüllt-
Beim Wegwerfen der Kippen müssen wir auch sehr vorsichtig sein, wenn wir außerhalb des Waldes rauchen. Abgesehen davon, dass uns das sorgfältige Ausdrücken sicher in keinem Falle viel Mühe bereitet, ist leichtfertiges Wegwerfen auf brenn- oder schwelfähigem Grund, in der Nähe brennbarer Stoffe oder das Hinauswerfen noch glimmender Reste aus einem Auto, dem Eisenbahnabteil oder einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel sehr gefährlich und darum verboten.
Auch vor dem Hantieren mit brennbaren Flüssigkeiten löschen wir unsere Zigarette.
Kerzen müssen beim Camping immer auf unbrennbarem Untergrund abgestellt werden.
Damit sie nicht umkippen können, ist ein stabiler Kerzenhalter zu empfehlen. Wer sich besonders brandschutzbewußt verhält, benutzt ein geschlossenes Laternchen oder eine Ausführung mit SchutzglasDas ist auch günstiger bei Zugluft und gibt angenehmeres Licht. Die beliebten „Flaschenkerzen“ sind beim Camping wegen ihrer mangelhaften Standsicherheit nicht ratsam. Es sei denn, man benutzt eine Flasche mit breitem Boden. _________________