Ein Unfallflüchtiger kann sich des versuchten Mordes schuldig machen, wenn er einen Schwerverletzten unversorgt seinem Schicksal überlässt. Das Landesgericht Berlin verurteilte einen 46-jährigen Unfallfahrer deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der betrunkene Autofahrer hatte einen Radfahrer angefahren und war geflüchtet, ohne zu helfen. (AZ: 5346/5.10.06)