Verkehrsunfall im Ausland - Gerichtsstand Verfasst am: 04.06.2010, 10:18
Sind Sie im EU-Ausland in durch einen Verkehrsunfall geschädigt worden, so können Sie die gegnerische Versicherung direkt an ihrem Wohnort verklagen. Voraussetzung: der Versicherer hat seinen Sitz im EU Ausland.