Verschweigen von Vorschäden bei Unfall Verfasst am: 23.05.2010, 02:37
Wer seiner Versicherung einen Unfall meldet und dabei Vorschäden verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz, so das Landgericht Coburg (Az. 12 O 884/02). Werden Falschangaben aber umgehend berichtigt, bleibt der Schutz, entschied das Oberlandesgericht Bamberg (Az. 1 U 85/02).