Vollbremsen nach Anfahren an Ampel Verfasst am: 05.10.2010, 19:00
Die an einer Ampel in zweiter Position oder dahinter stehenden Fahrer müssen beim Anfahren ihre Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand nicht sofort so einrichten, dass sie jederzeit wegen eines verkehrsbedingten Bremsens des Vorausfahrenden anhalten können.
Dies gelte jedenfalls dann, wenn die hinteren Fahrer nicht mit einem plötzlichen Anhalten des Vordermannes hätten zu rechnen brauchen. Dies entschied das Kammergericht Berlin. Im dem Urteil zugrunde liegenden Fall habe der in erster Position Fahrende keinen begründeten Anlass für seine plötzliche Vollbremsung gehabt. Der Fahrer hatte sich mit dem Argument zu entlasten gesucht, dass er an dem Kreuzungsbereich, der nach dem Anfahren an der Ampel zu passieren war, verkehrsbedingt hätte anhalten müssen, um die Verkehrssituation zu überprüfen. Dazu befand das Gericht, dass ein kurzer Blick in die angegebene Richtung deutlich effizienter gewesen wäre als ein sofortiges Anhalten. Die Vollbremsung sei zur Überprüfung von Querverkehr nicht nur unnötig gewesen, sondern hätte diesem auch in höchst gefährlicher Weise den Weg verstellen können. Sie sei dem Verkehrsgeschehen in keiner Weise angemessen gewesen. Der dahinter Fahrende habe nicht damit rechnen müssen, dass der Vorausfahrende plötzlich und ohne erkennbaren Grund anhalten würde.
Kammergericht Berlin; Urteil vom 10.09.2008
[Aktenzeichen: 22 U 224/06]