Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen Verfasst am: 10.03.2010, 07:49
Vorfahrtsregeln gelten nach einem am Montag (30.7.) veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München auf Parkplätzen nur eingeschränkt (AZ: 343 C 28802/06).
Eine Frau hatte auf volle Erstattung von Unfallkosten in Höhe von 2.443 Euro geklagt, weil ihr auf dem Parkplatz eines Supermarkts nach ihrer Auffassung die Vorfahrt genommen worden war. Eine andere Autofahrerin war mit ihrem Wagen von links gekommen, so dass es zu einem Unfall kam.
Nach dem Amtsgerichtsurteil müssen beide Autofahrerinnen die Hälfte der Kosten übernehmen, da "beide Unfallbeteiligten die gebotene Sorgfalt nicht ausreichend beachtet hätten". Auf Parkplätzen müsse "besonders aufmerksam und stets bremsbereit mit angemessener Geschwindigkeit gefahren werden". Zeugenaussagen zufolge habe die Klägerin ihren Blick nur geradeaus gerichtet und sei außerdem zu schnell gefahren.