Vorschriften zum Umgang mit Flüssiggas Verfasst am: 12.01.2009, 16:47
Flüssiggas (umgangssprachlich „Propan“) ist ein Gasgemisch, hauptsächlich aus Propan und Butan. Es lässt sich zum Transport und zur Lagerung unter geringem Druck verflüssigen und kann nach der Entspannung im gasförmigen Zustand verbrannt werden. Dabei werden große Energiemengen freigesetzt (der volumenbezogene Heizwert ist etwa sechsmal größer als der von Stadtgas!). Damit ist Flüssiggas ein idealer Energiespeicher für Campingzwecke, der noch dazu ungiftig ist. Vorsicht ist aber trotzdem geboten, weil Flüssiggas unverbrannt zu Boden sinkt und dort ein hochexplosives Gas-Luft-Gemisch bilden kann.
Gefüllte und leere Propanflaschen dürfen nur mit geschlossenem Ventil, aufgeschraubter Schutzmutter und aufgesteckter Verschlußkappe transportiert werden. Befindet sich die Flasche im Innenraum eines Pkw, so sollte mindestens ein Fenster etwas heruntergekurbelt sein, und man darf nicht im Auto rauchen. Auf Fahr- und Motorrädern ist die Flasche beim Transport so anzuschnallen, dass sie auf keinen Fall herunterrutschen kann. Flüssiggasflaschen dürfen auch liegend transportiert werden, sie sind dann aber gegen Herumkullern zu sichern. Dabei muss man auch an die erheblichen Trägheitskräfte beim Bremsen denken. Auch die Mitnahme von Propanflaschen in öffentlichen Verkehrsmitteln ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Beim Betrieb von Flüssiggasverbrauchern ist der Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen zu beachten.
Er beträgt beim Wärmestrahler vom Gehäuse aus 0,5 m, von der Heizfläche aus 1 m. Außerdem soll die Heizfläche schräg nach oben in den Raum gerichtet sein, und der Anschlußschlauch oder die Propanflasche dürfen nicht angestrahlt werden. Bei der Campingleuchte ist ein Abstand von 0,4 m nach allen Seiten hin einzuhalten-
Brennt eine Propangasflairune gelb, mit weichem Flammenbild und gelben Spitzen oder mit sehr langen Flammen über dem Brennerkopf, dann ist die Verbrennung unvollkommen.
Es kann sich das sehr giftige und geruchlose Kohlenmonoxidgas bilden. Solche Anlagen sind sofort außer Betrieb zu nehmen und einem
Fachmann zur Einregulierung zu übergeben. Bei Störungen der Gaszufuhr ist eigenmächtiges Herumhantieren an der Anlage unbedingt zu unterlassen! Ein Fachmann findet den Fehler schnell und beseitigt ihn gefahrlos (Vertriebsstelle befragen!).
Bei Temperaturen unter 0°C vergasen Propan-Butan-Gemische nur noch unvollständig.
Das liegt daran, dass Butan einen Verdampfungspunkt von —0,5 °C, Propan dagegen einen von —44,5 °C hat. Ideal wäre daher für Wintercamping eine Flaschenfüllung mit reinem Propan, das aber wird man sich wohl kaum aussuchen können. Jedenfalls sollte man darauf vorbereitet sein, dass man bei tieferen Temperaturen nicht die gesamte Gasfüllung entnehmen kann. Ist bei großer Kälte keine Gasentnahme mehr möglich, so genügt es, das Flaschenventil zu schließen und die Flasche zum Aufwärmen mit ins Wohnwageninnere zu nehmen. Danach geht es wieder eine Weile.
Um zu erkennen, ob eine Flasche noch nicht leer ist, braucht man sie nur zu schütteln: Man hört das restliche Flüssiggas darin herumglucksen.
Zum Außerbetriebsetzen einer Flüssiggasanlage ist zuerst das Flaschenventil zu schließen.
Dadurch kann das restliche Gas aus dem Schlauch noch ausbrennen, und er wird drucklosErst dann wird das Verbraucherventil geschlossen. Bei allen Ventilen genügt gefühlvolles Zudrehen; kraftvolles Zuschrauben kann den Ventilsitz beschädigen. Zum Öffnen des Flaschenventils genügt eine halbe Linksdrehung.
Propanflaschen bekommen beim rauhen Umgang leicht Kratzer. Dagegen hilft ein Stoffsack mit Gummizug am oberen Rand, den man der Flasche beim Transport überzieht. Außerdem lohnt ein gelegentlicher Blick auf den Flaschenboden, an dem sich leicht Rost ansetzt. Lackschäden aller Art sollte man möglichst bald mit signalrotem Reparaturlack ausbessern. _________________