Wartepflicht bei Verkehrsunfall Verfasst am: 24.02.2010, 10:48
Ganze 200 Euro betrug der Sachschaden, den ein Autofahrer an einem Zaun verursacht hatte. Der Mann wartete 15 Minuten an der Unfallstelle, dann fuhr er weiter. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn deshalb wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe und zu einem Fahrverbot von drei Monaten. Das Kölner Oberlandesgericht hob das Urteil in der Berufungsverhandlung auf. Wer nach einem Unfall ohne Personenschaden eine Viertelstunde am Unfallort wartet, so die Richter, hat seine Wartepflicht erfüllt.
Oberlandesgericht Köln AZ: Ss 64/01