Was der Reiseveranstalter verspricht, muss er auch halten Verfasst am: 23.02.2010, 23:44
Es liegt eine Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht vor, wenn der Reiseveranstalter verspricht, dass im Flugzeug spezielle Babysitze vorhanden sind, dies aber nicht der Fall ist. Obwohl Kinder unter 2 Jahren bei den meisten Fluggesellschaften kostenlos fliegen, sprachen der Richter der Mutter einen Preisnachlass von 5 % zu.
Amtsgericht München Az. 111 C 1778/01