Camping Forum
Tipps und Tricks für Camper
 
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Informationen über aufkommen
 Reiserücktritt
Verfasst am: 20.06.2010, 21:14  Aufrufe: 419 


Eine Reise ist dann angetreten, wenn die Koffer aufgegeben wurden. Ab diesem Zeitpunkt muss eine Reisekostenrücktrittsversicherung nicht mehr für Stornokosten aufkommen. OLG Dresden, Az: Az. 3 U 1338/01 ____________________________________

 Wohnmobil- Bei Einbruch zahlt die Hausrat nicht
Verfasst am: 24.05.2010, 02:58  Aufrufe: 817 

Wird in ein Wohnmobil eingebrochen und dort Hausrat wie Schlafsack, Bücher, Jacke und Radio gestohlen, dann muss die Hausratversicherung für diesen Diebstahl nicht aufkommen. Denn nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 84) liegt ein schadenersatzpflichtiger Einbruchdiebstahl nur dann vor, wenn in den Raum des Gebäudes eingebrochen wird. Ein Wohnmobil ist aber weder als Wohnung noch als ...

 Marderbiss:Versicherung muss für gesamtes Bauteil aufkommen
Verfasst am: 29.03.2010, 09:22  Aufrufe: 551 

Der Versicherungsschutz für Schäden durch Marderbiss umfasst nicht nur die zerstörten Kabel, sondern das gesamte Bauteil, das mit diesen zu einer Einheit verbunden ist. Das hat das Amtsgericht Zittau entschieden. Ein Autofahrer hatte seiner Kaskoversicherung einen Schaden durch Marderbiss gemeldet. Das Tier hatte drei Kabel seines Pkws zerstört, die untrennbar mit zwei so genannten Lambdasonden bzw. dem ...

 Bei schadhaften Neureifen innerhalb von sechs Monaten...
Verfasst am: 26.02.2010, 16:15  Aufrufe: 569 

Einem Käufer, dessen Reifen innerhalb von sechs Monaten nach Kauf porös geworden sind, muss der Händler während der Prüfung der Ursache unentgeltlich Ersatzreifen zur Verfügung stellen. Wird dieses verweigert muss er für den Schaden abzüglich der schon gefahrenen Laufleistung aufkommen. Die Nacherfüllung und alles was mit dieser zusammenhängt, ist nach Ansicht des Richters, nach der gesetzlichen Regelung ...

 Bei Fahrerflucht muß die Versicherung nicht zahlen
Verfasst am: 24.02.2010, 11:50  Aufrufe: 489 

Ein Autofahrer beging Unfallflucht. Seine Versicherung muss für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Es entlastet den Fahrer nicht, dass er zwar versucht hatte, die Polizei per Handy zu alamieren - damit jedoch keinen Erfolg hatte. Danach fuhr er weg, ohne sich weiter um den Schaden zu kümmern. Oberlandesgericht Frankfurt am Main Az: 3 U 99/01 ____________________________________




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