Sind Sie im EU-Ausland in durch einen Verkehrsunfall geschädigt worden, so können Sie die gegnerische Versicherung direkt an ihrem Wohnort verklagen. Voraussetzung: der Versicherer hat seinen Sitz im EU Ausland.
Gericht: Europäischer Gerichtshof, Az:C-463/06
____________________________________
Verfasst am: 22.02.2009, 07:11 Aufrufe: 2014
Wir vergraben auch nicht unseren Müll, sondern wir nehmen ihn am nächsten Morgen mit und deponieren ihn in einem Abfallbehälter. Nur eine Ausnahme davon gibt es: Unsere körperlichen „Abfälle“ gehören unter die Erde; ein Spaten sollte darum unseren diesbezüglichen Weg in die Büsche begleiten-
Generell sollte eine Übernachtung außerhalb eines Zeltplatzes — egal ob im In- oder Ausland — als Notlösung betrachtet werde ...
Verfasst am: 17.02.2009, 10:42 Aufrufe: 2854
Notfalls hilft schon eine untergelegte Plastikfolie, die seitlich etwas unter dem Zeltboden herausragt.
Tramper bemühen sich meist, größere Strecken per Anhalter vorwärtszukommen.
Das stößt vor allem im Ausland seit einiger Zeit auf große Schwierigkeiten, weil zu Fuß ständig mehr, mit dem Auto dagegen immer weniger Urlauber unterwegs sind. Viele Tramper erschweren sich aber ihre Situation zusätzlich selbst. Geh ...
Verfasst am: 30.01.2009, 19:08 Aufrufe: 2997
So wird bereits die Fahrt Bestandteil der aktiven Urlaubsgestaltung und vor allem für Kinder weniger eintönig.
Das alles funktioniert übrigens an schönen Tagen auch bei einer Mittagsrast mit Solo-Pkw, wenn man den Kocher und etwas Geschirr griffbereit verstaut hat.
Wer eine längere Fahrt ins Ausland plant, der sollte sein Auto gewissenhaft vorbereiten.
'Von absoluter Verkehrstüchtigkeit darf es keine Abstric ...
[ Time: 0.0809s ][ Queries: 42 (0.0109s) ][ GZIP on - Debug on ]