Kerstin F. hatte mit einem Reflektor am Innenspiegel die Blitzanlage so ausgetrickst, dass sie als Fahrerin nicht erkennbar war. Ein Bußgeld blieb ihr erspart. Dafür musste sie für die Funktionsstörung des Messgeräts zahlen. Die Richter: "Das ist Sachbeschädigung". (OLG München, 4 St RR 53/06)
____________________________________
Verfasst am: 29.05.2010, 07:21 Aufrufe: 518
Er stellte den Motor aus und griff zum Mobiltelefon. Er beendete schnell das kurze Gespräch, die Ampel schaltete auf Grün und er stellte den Motor wieder an. Die Polizei verlangte von ihm 40,- EUR Bußgeld.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein Fahrzeugführer zwar kein Handy ohne Freisprecheinrichtung nutzen dürfe. Hiervon gebe es jedoch eine Ausnahme, wenn der Motor ausgeschaltet sei und der Wagen stehe (ebe ...
Verfasst am: 10.03.2010, 08:48 Aufrufe: 589
Das Fahren mit Sandalen an den Füßen darf nicht mit einem Bußgeld bestraft werden. Das gilt aber nur, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Celle (Az.: 322 Ss 46/07) weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin.
Im verhandelten Fall ging es um einen Lastwagenfahrer, der in seinem Fahrzeug Schuhe trug, die ...
Verfasst am: 10.03.2010, 07:59 Aufrufe: 392
40 Euro Bußgeld brummten Polizisten einem Mann auf, der mit seinem Auto an einer roten Ampel gehalten, den Motor ausgeschaltet und dann mit dem Handy telefoniert hatte. Die Beamten meinten, er sei durch das Telefonat so abgelenkt gewesen, dass er die Ampelphasen nicht habe verfolgen können. Das sah das Oberlabdesgericht Bamberg anders. Die Straßenverkehrsordnung schreibe nur vor, dass der Motor abgestellt ...
[ Time: 0.0515s ][ Queries: 44 (0.0113s) ][ GZIP on - Debug on ]