Die fristlose Kündigung der Beklagten ist unwirksam; der Kläger hat keine Arbeitsvertragspflichten verletzt.
Vereinbarung verstieß gegen § 13 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz
Nach § 1 BUrlG schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Zur Erfüllung dieses Anspruchs hat er den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen. Dem Arbeitnehmer ist uneingeschränkt zu ermöglichen, die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs z ...
Verfasst am: 30.11.2009, 02:45 Aufrufe: 1002
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Mitarbeiter in der Probezeit grundsätzlich erst nach sechs Monaten vollen Anspruch auf den gesamten Urlaub. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass diese Regelung nicht bedeutet, dass der Mitarbeiter in der Probezeit gar keinen Anspruch auf Urlaub erwirbt - im Gegenteil: Ihm steht für jeden rechnerisch vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein ...
Verfasst am: 30.11.2009, 02:32 Aufrufe: 902
Ein Arbeitnehmer kann von seinem Chef im Urlaub nicht dazu verpflichtet werden, auf Abruf bereit zu stehen oder das Handy regelmäßig anzuschalten, um mögliche Anfragen aus der Firma zu beantworten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Mitarbeiter nicht nur das Recht auf Erholungsurlaub, sondern auch, seine ihm zustehende Freizeit so zu nutzen wie er möchte.
Auch die kurzfristige Absage des bereits bewill ...
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