Die fristlose Kündigung der Beklagten ist unwirksam; der Kläger hat keine Arbeitsvertragspflichten verletzt.
Vereinbarung verstieß gegen § 13 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz
Nach § 1 BUrlG schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Zur Erfüllung dieses Anspruchs hat er den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen. Dem Arbeitnehmer ist uneingeschränkt zu ermöglichen, die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs z ...
Verfasst am: 30.11.2009, 02:52 Aufrufe: 609
... ht (BAG) hat nun entschieden, dass dieser Grundsatz durchaus auch für freie Mitarbeiter gelten kann. So ist der Arbeitgeber auch dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die Mitarbeiter keinen Vertrag haben und ihre Dienstpläne selbst erstellen können. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die ohne Vertrag als Nachtwache in einer Klinik arbeitete und sich nun über 716 Euro für nicht gewährten Erholungsurlaub ...
Verfasst am: 30.11.2009, 02:32 Aufrufe: 902
Ein Arbeitnehmer kann von seinem Chef im Urlaub nicht dazu verpflichtet werden, auf Abruf bereit zu stehen oder das Handy regelmäßig anzuschalten, um mögliche Anfragen aus der Firma zu beantworten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Mitarbeiter nicht nur das Recht auf Erholungsurlaub, sondern auch, seine ihm zustehende Freizeit so zu nutzen wie er möchte.
Auch die kurzfristige Absage des bereits bewill ...
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