Ein Autofahrer darf sich seine Vorfahrt in einer unklaren Verkehrssituation nicht erzwingen. Kommt es zum Unfall, trägt er ansonsten eine Mitschuld. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht nun in einem Urteil bestätigt.
Im verhandelten Fall wollte eine Motorradfahrer-Kolonne links abbiegen. Einer der Biker blockierte den Fahrstreifen für den geradeaus fahrenden Verkehr zum Teil mit dem Hinterreifen u ...
Verfasst am: 25.03.2010, 02:57 Aufrufe: 915
Wer auf dem Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn fährt, darf nicht einfach seine Auffahrt auf die Autobahn erzwingen. Der fließende Verkehr hat Vorfahrt. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt, muss warten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandegerichts Naumburg hervor, das einen LKW-Fahrer, der allzu sorglos auf die Autobahn gefahren war, zu einer 70%igen Haftung verurteilte.
Im vorliegenden Fal ...
Verfasst am: 10.03.2010, 08:47 Aufrufe: 549
Beim Auffahren auf die Autobahn dürfen Autofahrer das Einfädeln nicht erzwingen. Auf dem Beschleunigungsstreifen bestehe eine Wartepflicht, so der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.
Ein Missachten der Regel verstoße nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern verletze auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs. Kommt es dadurch zu einem Unfall, könne der Auffahrende mithaften, wie ...
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