Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub mit Lohnfortzahlung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass dieser Grundsatz durchaus auch für freie Mitarbeiter gelten kann. So ist der Arbeitgeber auch dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die Mitarbeiter keinen Vertrag haben und ihre Dienstpläne selbst erstellen können. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die ohne V ...
Verfasst am: 01.01.2009, 22:42 Aufrufe: 5308
Der Hauptverantwortliche für Ordnung und Sicherheit auf dem Zeltplatz ist der Campingplatzleiter.
Er wird — ebenso, wie die Mitarbeiter des Wasserrettungsdienstes — von den örtlichen Organen eingesetzt und ist diesen gegenüber rechenschaftspflichtig. Diese Personen haben darum im Rahmen der geltenden Verordnungen Weisungsbefugnis gegenüber allen Campern und anderen Personen, die sich auf dem Zeltplatz oder am Bade ...
[ Time: 0.0942s ][ Queries: 33 (0.0306s) ][ GZIP on - Debug on ]