Arbeitgeber kündigt fristlos wegen Arbeitsverweigerung
Nachdem die Beklagte den Kläger nach Urlaubsantritt vergeblich zur Arbeitsaufnahme aufgefordert hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristlos.
Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung sei rechtsunwirksam und hat von der Beklagten Urlaubsentgelt für Mai und Juni 1998 verlangt. Die Beklagte hat gemeint, der Kläger habe schon deshalb keine Vergütungsanspr ...
Verfasst am: 09.07.2010, 07:56 Aufrufe: 936
Dann könne er auch über die Fahrertüre ein- und aussteigen. Er habe auch nicht zugesichert, dass der Wagen auf den Parkplatz passe. Die Kündigung sei nicht wirksam.
Der zuständige Richter des Amtsgerichts München gab dem Vermieter Recht und verurteilte den Mieter zur Zahlung des Mietzinses:
Die Kündigung habe das Mietverhältnis nicht beendet. Dabei könne dahin stehen, ob der Porsche Cayenne auf den Parkplatz passe un ...
Verfasst am: 18.06.2010, 05:17 Aufrufe: 1524
Keine ernsthafte Gefahr für Verlust des Ausbildungsplatzes
Auch bei einer erneuten Verspätung bestehe gegenwärtig nicht die ernsthafte Gefahr des Ausbildungsplatzverlustes. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die einmalige Unpünktlichkeit am Ausbildungsplatz auf die Verspätung der Bahn zurückzuführen gewesen sei. Sobald die Probezeit abgelaufen sei, bestünden erhebliche rechtliche Hürden für eine Kündigung durch den ...
Verfasst am: 23.02.2010, 23:42 Aufrufe: 449
Bestehen Mängel schon am ersten Reisetag und der Urlauber kündigt erst in der dritten und letzten Woche den Reise, so ist die Kündigung verspätet und infolgedessen unwirksam.
Oberlandesgericht Düsseldorf Az. 18 U 170/96
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Verfasst am: 30.11.2009, 03:03 Aufrufe: 972
Hat ein Reiseteilnehmer eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, die auch das Risiko "Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung" absichert, so liegt kein Versicherungsfall vor, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht wegen Kündigung stornierte, sondern weil er zu diesem Zeitpunkt bereits seine neue Arbeitsstelle antreten musste.
Entscheidend ist, dass der ...
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