Wer an der Tankstelle seine Rechnung bezahlt und den Zündschlüssel stecken lässt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Wird das Auto gestohlen, muss die Versicherung unter Umständen den Schaden ersetzen. Im Fall hatte die Beifahrerin neben dem Wagen gewartet. Dies hatten die Diebe ausgenutzt. Damit hätte das Paar nicht rechnen müssen, so das Gericht.
OLG Frankfurt/Main, Az. 7 U 203/99
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Verfasst am: 25.03.2010, 02:56 Aufrufe: 601
Wer unerlaubt die Unfallstelle verlässt (sog. Unfallflucht), muss deshalb noch lange nicht zwangsläufig den Schutz seiner Kaskoversicherung verlieren. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall prallte eine Frau im Dezember 2003 gegen 19.40 Uhr auf eisglatter Autobahn gegen eine Leitplanke. Es entstand ein Schaden von ca. 500,- € an der Leitplanke. ...
Verfasst am: 24.02.2010, 11:50 Aufrufe: 489
Ein Autofahrer beging Unfallflucht. Seine Versicherung muss für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Es entlastet den Fahrer nicht, dass er zwar versucht hatte, die Polizei per Handy zu alamieren - damit jedoch keinen Erfolg hatte. Danach fuhr er weg, ohne sich weiter um den Schaden zu kümmern.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Az: 3 U 99/01
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Verfasst am: 07.01.2010, 20:44 Aufrufe: 802
Blick nach SW auf den See Freigericht Ost am Campingplatz in Kahl am Main.
http://www.camping-kahl.de ____________________________________
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